Bösgläubige Markenanmeldung
Abstract
Die bösgläubige Markenanmeldung stellt einen unionsrechtlich geprägten Nichtigkeitsgrund dar, der weder in der Marken-Richtlinie noch in der Unionsmarkenverordnung legaldefiniert ist. Ihre inhaltliche Ausgestaltung erfolgt durch die Rechtsprechung, insbesondere des EuGH, und durch nationale Gerichte. Maßgeblich ist eine Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände zum Zeitpunkt der Anmeldung, wobei Faktoren wie Kenntnis fremder Benutzungen, Absichten der anmeldenden Person oder die unternehmerische Logik der Anmeldung berücksichtigt werden. In Österreich, Deutschland und auf Unionsebene haben sich Fallgruppen herausgebildet, die von der Verletzung von Loyalitätspflichten über den Eingriff in einen schutzwürdigen fremden Bestand bis zu Spekulations- und Wiederholungsmarken reichen. Gemeinsam ist ihnen, dass sie den Missbrauch des Markenrechts zur Wettbewerbsbeeinträchtigung erfassen. Gegen bösgläubige Markenanmeldungen bestehen in allen drei Rechtsordnungen Möglichkeiten der Abwehr sowohl im Löschungsverfahren als auch im Verletzungsprozess.
Fields of Study & Subjects
Intellectual Property Law
European and International Contract Law
Conflict of Laws and Jurisdiction
Publication details
- Journal / source
- ePLUS
- Publication date
- 1 January 2026
- Language
- EN
- Document type
- Thesis